Donnerstag, 22. März 2007
20.3.07 CeBIT und Pützstück
stephanheinrich, 22:48h
Der häufigste Spruch, den man sich auf Messen anhören muss ist „Kann ich Ihnen irgendwie weiterhelfen?“ Ich sage dann grundsätzlich: „Mir ist nicht mehr zu helfen.“ Manchmal, wenn ich besonders grausam sein will humple ich dann noch ein paar Schritte. Auf dem Microsoft Stand spricht mich eine sehr aparte junge Frau an und bietet mir Hilfe an. Ich setze meinen Spruch. Sie sagt „Was glauben Sie, wie oft ich das heute schon gehört habe?“ Ich sehe auf die Uhr. 9 Uhr 25. Ich sage „Heute das erste Mal. Aber bitte wundern Sie sich nicht, wenn Sie es auch heute wieder öfter hören.“
Nachdem ich noch einige sehr schöne Gespräche mit Kunden und solchen, die es noch werden wollen führen durfte, mache ich mich auf nach Pützstück. Das gibt es wirklich. Mein Partner und Freund lebt dort mit seiner Familie und feiert seinen Geburtstag.
Unterwegs von Hannover nach diesem netten kleinen Ort in der Nähe von Bonn stelle ich fest, dass zumindest auf dieser Strecke eine gefühlte Geschwindigkeitsbeschränkung von 90kmh bereits eingeführt ist. Das geht in erster Linie auf die Überholtaktik des Schwerverkehrs zurück.
Ist es Nötigung, wenn man einfach auf die linke Spur wechselt, und dadurch jemanden zur Notbremsung bringt? Ja, aber nur wenn Absicht besteht. Und die ist nicht nachzuweisen. Denn wer einfach nach links fährt, weil er im Rückspiegel nichts gesehen hat, der lässt sich nichts zu Schulden kommen. Also: Wer nicht guckt behindert unabsichtlich. Diese juristische Feinheit scheint sich inzwischen Europaweit in den Führerhäusern der Transportbranche herumgesprochen zu haben.
Der Abend wird aber noch sehr lustig und die Reise hat sich gelohnt.
Nachdem ich noch einige sehr schöne Gespräche mit Kunden und solchen, die es noch werden wollen führen durfte, mache ich mich auf nach Pützstück. Das gibt es wirklich. Mein Partner und Freund lebt dort mit seiner Familie und feiert seinen Geburtstag.
Unterwegs von Hannover nach diesem netten kleinen Ort in der Nähe von Bonn stelle ich fest, dass zumindest auf dieser Strecke eine gefühlte Geschwindigkeitsbeschränkung von 90kmh bereits eingeführt ist. Das geht in erster Linie auf die Überholtaktik des Schwerverkehrs zurück.
Ist es Nötigung, wenn man einfach auf die linke Spur wechselt, und dadurch jemanden zur Notbremsung bringt? Ja, aber nur wenn Absicht besteht. Und die ist nicht nachzuweisen. Denn wer einfach nach links fährt, weil er im Rückspiegel nichts gesehen hat, der lässt sich nichts zu Schulden kommen. Also: Wer nicht guckt behindert unabsichtlich. Diese juristische Feinheit scheint sich inzwischen Europaweit in den Führerhäusern der Transportbranche herumgesprochen zu haben.
Der Abend wird aber noch sehr lustig und die Reise hat sich gelohnt.
... comment